Unsere inklusionspädagogische Konzeption

Als Kita haben wir einen gesetzlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.

Die rechtliche und qualitative Grundlage der Inklusionspädagogischen Konzeption bildet das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Sechstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

Die Inklusionspädagogische Konzeption beschreibt unsere Haltung und mit dem Blick aufs Kind das Miteinander in unserer Kindertagesstätte, unsere Rahmenbedingungen und unsere pädagogischen Grundsätze. Sie soll Eltern, neuen Kollegen, Kolleginnen und allen Interessierten einen Einblick in unsere pädagogischen Strukturen und Arbeitsweisen geben. Wir arbeiten nach dem Konzept des Teiloffenen Kindergartens.

Davon ausgenommen ist unsere Nestgruppe ab vier Monaten, welche die ersten Jahre geschlossen interagiert.

Dieses offene Konzept ist kein in sich einheitliches oder gar geschlossenes Modell, sondern vielmehr eine Grundidee der Gestaltung unsere Kitaarbeit.
Offene Arbeit hat viele Gesichter, sehr unterschiedliche Ausprägungen und Schwerpunkte-jeweils zugeschnitten auf die Kinder und deren Familien.

Unsere Sichtweise der Offenen Arbeit, unsere Schwerpunkte und Zielsetzungen möchten wir Ihnen in nachstehendem PDF darstellen.